Schulordnung

Eigentlich braucht keine Schule eine Schulordnung. Alles, was in Schulordnungen steht, sind eigentlich selbstverständliche Dinge, die man im Zusammenleben, -lernen und -arbeiten beachten muss.

Manchmal ist es aber gut, daran zu erinnern. Aus diesem Grunde haben wir uns eine Schulordnung gegeben, die von Eltern, Schülern und Lehrern gemeinsam erarbeitet wurde. Dabei sollten nicht alle Eventualitäten abgedeckt werden - so wäre eine mehrseitige Ge- und Verbotsliste entstanden, die doch niemand liest. Stattdessen haben wir uns entschieden, einige wenige Punkte besonders hervorzuheben und so deutlich an wichtige Dinge zu erinnern. Ergänzt wird die Schulordnung durch eine separate Pausenordnung.

 

Schulordnung des Werner-von-Siemens-Gymnasiums Bad Harzburg

1. Geltungsbereich

Diese Schulordnung gilt für das gesamte Schulgelände und die angrenzenden Fußwege.

2. Verhaltensregeln

Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind zu gemeinsamem Lernen, gegenseitigem Respekt, Pünktlichkeit, Ordnung und einem für die Gestaltung von Schule angemessenen Verhalten verpflichtet.

3. Aufenthaltsbereiche

Schülerinnen und Schüler halten sich während ihrer Schulzeit auf dem Schulgelände auf. Eine Ausnahme gilt für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe für Freistunden. In den großen Pausen ist der normale Aufenthaltsort der Pausenbereich. Der Klassenraum wird, auch nach Raumwechsel, erst nach der Pause wieder betreten.

4. Ordnung und Sauberkeit

Gebäude und Einrichtungen in der Schule sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

5. Verbote

In der Schule und auf dem Schulgelände sind das Werfen von Schneebällen, in Gängen und Unterrichtsräumen das Ballspielen verboten.

6. Sicherheit

Fluchtwege, das sind Gänge, Treppen und Türen, sind frei zu halten.

7. Handy-Nutzung

Während des Unterrichts muss das Handy(*) ausgeschaltet sein. Die lautlose Nutzung wird ausschließlich außerhalb des Schulgebäudes sowie in der Cafeteria und im Sek. II Aufenthaltsraum geduldet.

8. Sonstiges

Die Klassen geben sich innerhalb des vorgegebenen Rahmens eigene Ordnungen, die zu Beginn eines jeden Schuljahres eigenständig zu erstellen sind.

 

(*) gilt für Handys und alle weiteren vergleichbaren Geräte

 

(Beschluss durch die Gesamtkonferenz vom 7.4.2008; Ergänzung von Punkt 7 durch die Gesamtkonferenz vom 5.7.2011, geändert durch die Gesamtkonferenz vom 27.02.2014)

 

Hier kann die Schulordnung (als PDF-Datei) heruntergeladen werden.