In den Zeugnissen der Sekundarstufe I wird das Arbeits- und Sozialverhalten in den sogenannten "Kopfnoten" bewertet. Die Bezeichnung "Kopfnote" ist heutzutage (zumindest im Bundesland Niedersachsen) nicht mehr passend, da die Bewertung nicht im Zeugniskopf, sondern unterhalb der Noten für die einzelnen Fächer steht.
Standardisierte Abstufungen
Das Arbeitsverhalten sowie das Sozialverhalten werden durch jede einen Schüler unterrichtende Lehrkraft zum Zeugnistermin bewertet, diese Einschätzungen werden durch den Klassenlehrer zusammengefasst und dann durch die Klassenkonferenz beschlossen. Dabei nutzt man eine fünfstufige Skala; die folgenden Bewertungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- „verdient besondere Anerkennung“,
- „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“,
- „entspricht den Erwartungen“,
- „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“,
- „entspricht nicht den Erwartungen“.
Diese Skala kann nicht in Noten "übersetzt" werden, stattdessen bestehen die folgenden offiziellen Erläuterungen:
diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen... | |
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... in besonderem Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen; |
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... voll und uneingeschränkt entspricht; |
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... im Allgemeinen entspricht; |
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... im Ganzen noch entspricht; |
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... nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. |
Bewertete Gesichtspunkte
Häufig stellt sich auch die Frage, was genau im Bereich Arbeitsverhalten, was genau im Bereich Sozialverhalten bewertet wird. Dazu gibt es im Erlass diese offiziellen Ausdifferenzierungen:
Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
- Reflexionsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness
- Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
- Übernahme von Verantwortung
- Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.
Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
- Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
- Ziel- und Ergebnisorientierung
- Kooperationsfähigkeit
- Selbstständigkeit
- Sorgfalt und Ausdauer
- Verlässlichkeit.
Weitere Erläuterungen
Enthält ein Zeugnis eine der zwei unteren Bemerkungen („entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ oder „entspricht nicht den Erwartungen“), so muss diese näher erläutert werden. So erhalten Schüler einen Hinweis, an welchen Bereichen sie arbeiten müssen, um wieder ein den Erwartungen entsprechendes Verhalten bescheinigt bekommen zu können.
An unserer Schule werden meist die folgenden Erläuterungen verwendet, Kombinationen oder individuelle Bemerkungen sind ebenfalls möglich:
Arbeitsverhalten
grundlegende Aspekte |
Einschänkungen bei den unteren Stufen |
Leistungsbereitschaft und Mitarbeit |
sind nur mit Einschränkung / nicht vorhanden |
Ziel- und Ergebnisorientierung |
sind nur mit Einschränkung / nicht vorhanden |
Kooperationsfähigkeit |
ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden |
Selbstständigkeit |
ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden |
Sorgfalt und Ausdauer |
Die Bearbeitung der übertragenen Aufgaben erfolgt nur mit geringer Sorgfalt und Ausdauer / ohne akzeptable Sorgfalt und ohne Ausdauer |
Verlässlichkeit |
Die Erledigung übertragener Aufgaben und das Einhalten von Terminen erfolgt nur sehr unzuverlässig / häufig nicht |
Sozialverhalten
grundlegende Aspekte |
Einschränkungen bei den unteren Stufen |
Reflexionsfähigkeit |
ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden |
Konfliktfähigkeit |
ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden |
Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness |
erfolgt nur mit Einschränkung / erfolgt oftmals nicht |
Hilfsbereitschaft und Achtung anderer |
sind nur mit Einschränkung / nicht vorhanden |
Übernahme von Verantwortung |
erfolgt nur mit Einschränkung / erfolgt überwiegend nicht |
Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens |
ist nur mit Einschränkung / nicht vorhanden |
Die offiziellen, niedersachsenweit geltenden Regelungen finden sich im Erlass "Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen". Dieser kann im Volltext z. B. hier abgerufen werden.