Ein "fantastisches" Zeugnis mit lauter Einsen und Zweien, ein Zeugnisdurchschnitt von 2,0 oder besser? Ein Traum für die einen, eine schon fast langweilige und immer wiederkehrende Normalität für andere. Wer über den regulären Unterricht hinaus weitere Herausforderungen sucht, findet diese zum Beispiel im umfangreichen AG-Angebot. Aber auch das Überspringen eines Jahrgangs kann eine Möglichkeit der Begabungsförderung sein.

Schülerinnen und Schüler können einen Schuljahrgang überspringen. Sie besuchen dann die nächsthöhere Klassenstufe und verkürzen somit ihre Schulzeit um ein Jahr. Ein Schüler, der überspringt, besucht somit in der Regel die Schule dann 12 Jahre bis zum Abitur (statt 13 Jahre).
Die Möglichkeit des Überspringens besteht, wenn die gezeigten Leistungen so gut sind, dass man vermuten kann, dass auch nach dem Überspringen erfolgreich in der neuen Klassenstufe mitgearbeitet werden kann. Bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit sowie der schulischen Leistungen kann dies eine Möglichkeit sein. In der Vergangenheit haben bereits mehrfach Schüler*innen unserer Schule ein Schuljahr übersprungen – immer mit gutem Erfolg, sodass sie innerhalb kürzester Zeit wieder gute und sehr gute Noten erreichen konnten.

Ein Überspringen ist im Laufe des Schuljahres möglich. Zumeist entscheiden sich Schüler*innen gemeinsam mit ihren Eltern zum neuen Schuljahr (seltener zum neuen Halbjahr) zu überspringen. Beim Überspringen gibt es eine Übergangszeit von zwölf Unterrichtswochen, nach der der Anschluss an den Unterricht der neuen Klassenstufe erreicht sein soll (dies bedeutet z. B. bei einem Überspringen nach den Sommerferien, dass die Übergangszeit bis ca. Ende November läuft). Bei langfristiger Vorbereitung im Laufe des Schuljahres ist es nach Absprache auch möglich, für einige Tage komplett oder für einzelne Stunden über mehrere Wochen hinweg am Unterricht der nächsthöheren Klasse teilzunehmen. So kann man einen persönlichen Eindruck vom Unterricht dort erhalten.

Ein Überspringen ist nur möglich auf Beschluss der Klassenkonferenz und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Das Überspringen kann von Eltern mit einem kurzen Schreiben beantragt werden, der Antrag wird bei der Klassenlehrkraft eingereicht.

Für eine persönliche Rücksprache stehen die jeweils unterrichtenden Lehrkräfte und in der Schulleitung Herr Scholz nach einer Terminabsprache gern zur Verfügung.