Schüler*innen, die den Jahrgang 5 - 10 besuchen und mindestens 3,5 Kilometer (Jahrgang 5 und 6: 3 Kilometer) von der Schule entfernt wohnen, sind anspruchsberechtigt, durch den Schulträger (also den Landkreis Goslar) eine Fahrkarte für den Weg zur Schule zu erhalten. In diesem Zusammenhang teilt der Landkreis nun eine Änderung mit, die ab dem Schuljahr 2024/25 gelten soll.
Sammel-Schülerzeitkarte wird zum Deutschlandticket
Ab dem neuen Schuljahr können die Schülerinnen und Schüler bundesweit den Nah- und Regionalverkehr nutzen
Ab dem neuen Schuljahr (2024/2025) erhalten Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Goslar, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, erstmals ein kostenloses Deutschland-Ticket (D-Ticket). Es ersetzt die bisherige Sammel-Schülerzeitkarte.
Dies haben die acht Verbandsmitglieder des Regionalverbandes Großraum Braunschweig bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Uneinigkeit herrschte jedoch noch länger über den Zeitpunkt zur konkreten Einführung.
Mit dem D-Ticket können die Schülerinnen und Schüler künftig bundesweit im Nah- und Regionalverkehr unterwegs sein. Die bisherige Busfahrkarte der Firma Harzbus wird durch eine Chip-Karte ersetzt, welche die Schülerinnen und Schüler direkt von der Abo-Zentrale des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) erhalten werden.
Das Ticket entfaltet seine Gültigkeit ab dem 1. August 2024 und gilt für fünf Jahre. Nach dem Ende des Schuljahres muss es nicht wie bisher an den Landkreis zurückgegeben und kann natürlich auch innerhalb der Ferien genutzt werden.
Sollte das Ticket den Schülerinnen und Schülern nicht rechtzeitig zu Schuljahresbeginn zugehen, erhalten sie in den Schulsekretariaten eine Bescheinigung für den Übergang. Diese berechtigt bis zum Eintreffen der Chip-Karte den öffentlichen Personennahverkehr vom Wohnort bis zur Schule zu nutzen.
Erlöschen die Anspruchsvoraussetzungen (beispielsweise durch Umzug), wird das Ticket elektronisch gesperrt. An den bisherigen Regelungen, ab welchen Entfernungen eine Busfahrkarte ausgestellt wird, ändert sich nichts. Die Anspruchsberechtigungen können auf der Internetseite des Landkreises Goslar (Schülerbeförderung) nachgelesen werden.
Für den Landkreis hat die Umstellung auch finanzielle Vorteile. Im Bereich der Schülerbeförderung können voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 500.000 Euro pro Jahr eingespart werden.
Informationen zur Schülerbeförderung finden sich an diesen Stellen: Allgemeine Informationen auf der Internetseite das Landkreises Goslar und 2. Satzung zur Änderung über die Schülerbeförderung im Landkreis Goslar auf der Internetseite des Landkreises Goslar